Autor

Vanessa Jung

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Institutionen der EU

Parlament

von Vanessa Jung, 2010

Das EU-Parlament im Vergleich zum nationalen Parlament

EU- Parlament und national Parlament ??? - Vergleiche?
Als ich das Thema aus dem Loseimer zog, konnte ich erst nichts damit anfangen. Vor allem das Verb „vergleiche“ machte mich stutzig. Ein Parlament ist ein Parlament, dachte ich mir, ob es nun das von der EU oder von Deutschland ist, machte für mich keinen Unterschied.
Als ich der Sache jedoch näher auf den Grund ging, wurde mir klar, dass dies keineswegs der Fall ist.

Das EU-Parlament ist ein Organ der Europäischen Union, das direkt von den Bürgern gewählt wird. Alle fünf Jahre entsendet jede Nation Abgeordnete. Die Zahl der Abgeordneten aus den einzelnen Ländern ist abhängig von der Anzahl der Bevölkerung. Insgesamt gibt es seit dem Beschluss von Nizza 739 Abgeordnete aus 27 Mitgliedsstaaten der EU.

Das Parlament hat  supranationale (das bedeutet mehr als nur nationale)
Befugnisse:
-Es verfügt in Zusammenarbeit mit dem Ministerrat über die gesetzgebende Gewalt, das heißt, es kann Gesetze verabschieden.
-Darüber hinaus übt es die demokratische Kontrolle über die anderen europäischen Organe aus. In diesem Zusammenhang hat es die Aufgaben:
 Bestätigung der von der Kommission vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder
 Recht zum Einbringen eines Misstrauensvotums gegenüber der Kommission
 Überprüfung der Berichte der Kommission
 Leistet Anregung zur Entwicklung von Gesetzesinitiativen
-Schließlich verfügt das Parlament über das Haushaltsrecht.
  Es verabschiedet jedes Jahr gemeinsam mit dem Ministerrat den europäischen Haushalt. Dieser wird erst wirksam, wenn der Präsident des Parlaments ihn unterschrieben hat.
 
Die monatlich stattfindenden Plenartagungen finden in Straßburg statt. Dort berät das Parlament über neue Rechtsvorschriften und Änderungsvorschläge. Die vorher gebildeten Ausschüsse unterstützen das Parlament, indem sie fachliche Vorarbeit leisten  und so eine beratende Position bei dem Gesetzgebungsvorhaben und der Entwicklung von Ideen einnehmen. Beispiele für ständige Ausschüsse des Europäischen Parlaments sind der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und der Ausschuss für Kultur und Bildung. Die Ausschussarbeit findet in Brüssel statt.

Abgesehen davon leistet das Europäische Parlament Öffentlichkeitsarbeit. Z.B gibt es. eine Reihe von  E-Mail-Newslettern heraus, welche kostenlos bezogen werden können.

Grob gesagt ist das EU- Parlament ein Kontrollorgan, welches die Interessen der Bürger unterstützt und diese auf dem Laufenden hält.
 
Das nationale Parlament, in Deutschland auch Bundestag genannt, wird von allen wahlberechtigten Deutschen gewählt. Dabei setzt sich der Bundestag zum Einen zu 50% aus den direkt gewählten Wahlkreiskandidaten und zu weiteren 50% aus den nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Kandidaten der Parteien zusammen.
Das Plenum des Bundestages besteht derzeit aus 622 Mitgliedern.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages gehören die Wahl des Bundeskanzlers/ der Bundeskanzlerin sowie die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Daneben hat der Bundestag das Recht den Haushalt zu bestimmen. Ebenso wie das EU- Parlament betreibt der Bundestag Öffentlichkeitsarbeit, welche im Presse- und Informationsamt geleistet wird.

Eine Selbstauflösung ist weder bei dem EU- noch beim nationalen Parlament möglich.
Sowohl das EU- Parlament als auch der Bundestag haben das Recht, per Misstrauensvotum die Regierung bzw. den Regierungschef vor Ende seiner Amtszeit abzuwählen.
Im EU- Parlament benötigt man eine 2/3 Mehrheit der Abgeordneten, um die Kommission als ganze aufzulösen.
Im Bundestag reicht eine einfache Mehrheit zur Ablösung aus, wenn gleichzeitig ein namentlicher Vorschlag eines neuen Bundeskanzlers vorliegt.
 
Auf  vereinfachter Ebene betrachtet ist das nationale Parlament stärker an der Gesetzgebung beteiligt, das EU- Parlament übernimmt allerdings mehr Kontrollfunktionen. Hier ist es der Ministerrat allein, der die Gesetzesvo

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